Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.